Jetzt aber los: Wenn Sie diesen Winter noch Gehölze entfernen oder auf den Stock setzen möchten oder Sie Ihre Hecke stark zurückschneiden müssen, erledigen Sie dies bis Ende des Monats. Laut Bundesnaturschutzgesetz sind derartige, größere Eingriffe vom 1. März bis zum 30. September grundsätzlich verboten, um vor allem Vögel zu schützen. Ausgenommen sind kleinere Pflegeschnitte und Maßnahmen zum Erhalt der Verkehrssicherheit.
